15.02.2018, 23:20 Uhr

Zur Digitalisierung
Gemeinderatskolumne

Unsere Gesellschaft, und damit unser Leben, wird mehr und mehr von elektronischen Geräten und digitalen Anwendungen beeinflusst. Wir können es mögen oder nicht, aber ändern können wir es nicht. Selbst, wer kein Handy benutzt, sieht digital fern, hat ein Tastentelephon mit Frequenzwählverfahren und eine elektronische Krankenversichertenkarte. Längst ist nicht mehr die Frage, ob wir die digitale Informationstechnologie in unser Leben lassen, sondern nur noch, wie wir damit zurecht kommen.

Deshalb gilt der Zugang zum Internet in unserer Gesellschaft inzwischen als Grundvoraussetzung zur Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben. Bereits 2013 hat der Bundesgerichtshof dem Recht auf Zugang zum Internet die gleiche Bedeutung eingeräumt wie dem Recht auf Mobilität.

Auch in Mössingen wird kein öffentliches Gebäude mehr gebaut, das nicht barrierefrei wäre. Und gerade in der Planung unserer Innenstadtgestaltung wird das Thema barrierefreie Mobilität ganz selbstverständlich immer mit bedacht. Ein sicherer öffentlicher Zugang zum Internet ist aber immer noch eine Rarität in Mössingen, und wenn wir freie WLAN-Netze finden, sind diese privater Initiative, vor allem von Geschäftsleuten, zu verdanken. Es ist an der Zeit, das zu erweitern.

Die CDU-Fraktion hat immer wieder Anstöße gegeben, solche Themen in der Stadt anzugehen. Nach der Umstellung der Gemeinderatsarbeit auf elektronische Medien und der Einführung stromsparender LED-Technik für die Beleuchtung unserer Stadt halten wir eine Initiative für nötig, in der Stadt öffentliches WLAN anzubieten. Deshalb beantragen wir in der kommenden Haushaltsdebatte, seitens der Stadt zunächst auf ausgesuchten öffentlichen Plätzen WLAN-Router zu installieren, um den Bürgern einen unkomplizierten, sicheren Internet-Zugang für ihre mobilen Geräte zu ermöglichen.

Zudem könnte der Wirtschaftsförderer weiteren interessierten Geschäften und Institutionen in der Stadt helfen, Derartiges in Privatinitiative anzubieten, so dass sich in kurzer Zeit ein möglichst flächendeckendes Angebot entwickeln könnte. Das Inkrafttreten des dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes am 13. Oktober 2017 hat die Rechtslage im Bereich der sogenannten Störerhaftung geändert und juristische Probleme, die vorher bestanden haben, beseitigt.

Eine weitere Initiative, die wachsenden Möglichkeiten der Digitalisierung unseres Lebensumfeldes sinnvoll zu nutzen, sehen wir in einer passgenaueren Steuerung der öffentlichen Beleuchtung. Immerhin ist eine der schwäbischen Grundtugenden, das Licht auszuschalten, wenn es nicht gebraucht wird. Gleichzeitig ist die Vermeidung von Beleuchtung, die nicht benötigt wird, für die Gesunderhaltung von Mensch und Tier wichtig. Die Schädlichkeit der Lichtverschmutzung hatte die CDU-Gemeinderatsfraktion bereits vor 5 Jahren thematisiert.

Bisher bestanden aber kaum Möglichkeiten, die Straßenbeleuchtung der Notwendigkeit anzupassen. Doch die Verbindung von Sensortechnik mit Lichtquellen, die durch häufiges Ein- und Ausschalten nicht beschädigt werden, macht ein derartiges intelligentes Beleuchtungskonzept jetzt möglich. Wir streben deshalb bei den Haushaltsberatungen eine prinzipielle Entscheidung an, derartige Konzepte dort umzusetzen, wo Beleuchtungsanlagen neu installiert werden müssen – mit der Option, später auch andere Quartiere umzurüsten. Neue Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet sollten nur noch unter Verwendung sensorgesteuerter Lichttechnik (also Beleuchtung in den späten Nachtstunden nur dann, wenn sich jemand in diesem Bereich bewegt) realisiert werden.

Beschließt das der Gemeinderat, so wird es nicht schon in diesem Jahr umgesetzt. Aber eine prinzipielle Entscheidung des Gemeinderates, sich auf diesen Weg zu machen, wird die Verantwortlichen bei den Stadtwerken verpflichten, derartige Lösungen mitzudenken. Und Gedanken sind immer der erste Schritt zu einer Veränderung.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion
Dr. Andreas Gammel

 


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