18.03.2018, 22:59 Uhr

Zu den Spielregeln im Gemeinderat
Gemeinderatskolumne

In der vorletzten Sitzung des Gemeinderates wurde im Zuge der Diskussionen über die Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen beschlossen, die Feuerwehr-Bedarfsplanung an ein externes Büro zu vergeben. Bei der Feuerwehr-Hauptversammlung am vergangenen Samstag bekam der Gemeinderat dafür ein Lob vom Oberbürgermeister, und vom Feuerwehrkommandanten wurde eine Fraktion hervorgehoben, deren Beharrlichkeit erreicht habe, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung kam. Erneut? Ja, denn der Gemeinderat hatte vor anderthalb Jahren, am 19.09.2016, schon einmal darüber abgestimmt, damals mit gegenteiligem Ergebnis.

Dennoch war seither weder die Stadt noch die Feuerwehr in Gefahr, denn beim Feuerwehrbedarfsplan geht es nicht primär um die Arbeit oder das Funktionieren unserer Feuerwehr. Das muss man wissen, um hier nicht in die Irre geleitet zu werden. Das Feuerwehrgesetz verpflichtet die Gemeinden, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten – von einem formellen Feuerwehrbedarfsplan steht dagegen nichts im Gesetz. Dieser könnte in Zukunft aber gefragt sein, wenn es um die Beantragung von Zuschüssen für Neubeschaffungen beispielsweise teurer Fahrzeuge geht. Das jedenfalls ist die Befürchtung - leer ausgegangen ist unsere Feuerwehr allerdings bisher noch nie.

Dennoch gab es diesen Antrag - und Anträge zu stellen ist das Recht jeder Fraktion. Zudem ist kein Beschluss ist auf alle Zeiten unveränderbar in Stein gemeißelt. §11 ABS 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sagt hierzu allerdings klar aus: „Ein durch Beschluss des Gemeinderats erledigter Verhandlungsgegenstand wird erst erneut behandelt, wenn neue Tatsachen oder neue wesentliche Gesichtspunkte dies rechtfertigen.“ Wir und andere Gemeinderäte verstehen das so, dass ein Beschluss solange nicht neu verhandelt wird, solange keine neuen Gesichtspunkte vorliegen.

Damit stellte die neuerliche Entscheidung über diesen Antrag einen Verstoß gegen unsere Geschäftsordnung dar. Denn der einzige neue Gesichtspunkt war in diesem Fall, dass in den seither verstrichenen 18 Monaten kein förmlicher Bedarfsplan erstellt worden war. Wir hätten darüber nicht abstimmen müssen, ja, streng genommen hätten wir darüber gar nicht abstimmen dürfen. Wenn wir Gemeinderäte das im Eifer, es jedem recht machen zu wollen, dies nicht erkennen, dann sollte die Sitzungsleitung es verhindern, und das ist ja bei anderer Gelegenheit auch schon so geschehen. Der Sinn der entsprechenden Regelung ist schließlich, dass das Gremium sich nicht mit ständigen Wiederholungsanträgen selbst blockiert. Außerdem wäre es verheerend, wenn eine beliebige Wiederholbarkeit von Entscheidungen im Endeffekt jede Entscheidung beliebig machen würde.

Die „Spielregeln“ einzuhalten, auch wenn das mitunter zu Ergebnissen führt, die der eigenen Meinung zuwiderlaufen, ist eine unerlässliche Bedingung für das Funktionieren unseres Systems. Nur damit schaffen wir Verlässlichkeit und Akzeptanz. Wir alle sollten uns wieder mehr darauf besinnen.

Und die Feuerwehrbedarfsplanung? Was unsere Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben an Material und Geld benötigt, das wissen am ehesten diejenigen, die tagtäglich damit befasst sind, also zunächst mal unsere Feuerwehrleute und ihre Kommandanten. Der Gemeinderat hat was nötig war noch jedesmal bewilligt, und dafür braucht es auch in Zukunft kein externes Büro, das die Daten, die Stadtverwaltung und Feuerwehrkommandanten zusammengetragen haben, zu einer optisch einwandfreien Präsentation zusammenstellt. Dagegen könnte ein externes Büro weniger Hemmungen haben, gewachsene Strukturen unserer Feuerwehren infrage zu stellen, und daraus könnten sich am Ende auch Forderungen ergeben, die sich weder die Stadt noch die Feuerwehren so wünschen.

Damit könnte sich dieser aus kurzsichtigen Motiven aufgewärmte Antrag, für den sich jetzt eine der Fraktionen gerne loben lässt, möglicherweise als Kuckucksei entpuppen, der am Ende Teile der Feuerwehr bedroht. Der einzige Trost ist dann, dass etwaige Konsequenzen aus einem extern erstellten Feuerwehrbedarfsplan nicht automatisch umgesetzt werden müssen, sondern dass auch „unabhängige Fachleute“ immer nur Vorschläge abliefern können. Zur Umsetzung bedarf es weiterhin eines Beschlusses des Gemeinderates. Und der steht quer durch alle Fraktionen stets und auch weiterhin fest zu den Feuerwehren unserer Stadt.

 


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