17.12.2019, 11:12 Uhr

Zum Ausbau der B27
Gemeinderatskolumne

Heute, so konnten wir in der Zeitung, lesen, wird vom Regierungspräsidium Tübingen der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den 4-spurigen Ausbau der B 27 gestellt. Endlich!

Im langwierigen Verfahren, das einmal zum Ausbau dieser wichtigen Straße führen soll, bedeutet das nach der Planungsphase den Beginn des Genehmigungsprozesses. Weil dieses für die Stadt Mössingen und die ganze Region wichtige Infrastrukturprojekt jetzt aus Teilen der Bürgerschaft Gegenwind bekommt, sollten wir uns auf ein paar Grundlagen einigen können, und ich will versuchen, diese hier zu formulieren:

 

1. Die B 27 ist eine wichtige überregionale Verkehrsverbindung für die Region und neben der Bahnlinie die einzige Fernverbindung, die wir haben. Das ist, denken wir, unstrittig.

 

2. So sehr wir uns wünschen, dass der Verkehr in der Zukunft einmal anders wird: im Moment und auf absehbare Zeit wird es für viele nicht möglich sein, ihr Leben in gewohnter Art weiter zu leben, wenn ihnen nicht ermöglicht wird, ein Auto zu nutzen. Auch das ist banal und sollte als Basis von Entscheidungen akzeptiert werden.

 

3. Die Planung der B 27 neu ist jetzt, nach fast 40 Jahren, weit fortgeschritten. Im Planfeststellungsverfahren, das jetzt beginnt, werden (für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einsehbar und nachvollziehbar) alle vorgeschlagenen Varianten auf ihre Zumutbarkeit im Vergleich zur “Vorzugstrasse” (das ist die Variante, die das Regierungspräsidium plant) bewertet und abgewogen. Bleiben wir bei der aktuellen Planung, dann kann diese wichtige Verkehrsader wahrscheinlich in wenigen Jahren genutzt werden. Fordern wir eine Umplanung, dann wirft uns dies um viele Jahre, vielleicht Jahrzehnte zurück, und damit würden wir die Chance verspielen, die diese Straße für unsere Stadt bedeutet. Können wir das wirklich wollen?

 

4. Streuobstwiesen sind hier eine prägende Kulturlandschaft, deren Schutz uns wichtig sein sollte. Aber Streuobstwiesen sind nicht unberührte Natur, sondern Flächen, die einst in der Vergangenheit nach den damaligen Bedürfnissen der Menschen gestaltet wurden. Einen Teil dieser Flächen nach den heutigen Bedürfnissen der Menschen umzugestalten ist also nicht per se ein Verbrechen, zumal in einer Zeit, in der die Bereitschaft zur Pflege der Streuobstwiesen deutlich abgenommen hat. Oder sieht das jemand anders?

 

5. Artenschutz für Eidechsen und Wanstschrecken ist notwendig, damit die Natur nicht einfach untergepflügt wird, wenn es den Menschen nützlich erscheint. Deshalb haben wir Gesetze, die eingehalten werden müssen - und die Planungen zur B 27 können nicht genehmigt werden, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Das ist eine Selbstverständlichkeit in unserem Rechtsstaat - oder hat daran jemand Zweifel?

 

6. Man kann den Natur- und Artenschutz tatsächlich für ungenügend halten, deshalb steht jedem frei, für eine Veränderung und Verschärfung dieser Gesetze demokratische Mehrheiten zu organisieren. Ob die relevanten Gesetze in der gültigen Fassung es erlauben, nach entsprechendem Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft die B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren so zu bauen, wie sie jetzt geplant wird, werden wir nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wissen. Sollte dem so sein, dann gibt es keinen vernünftigen Grund für weiteren Widerstand.

 

Für die CDU-Fraktion

Dr. Andreas Gammel


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