26.04.2020, 10:59 Uhr

Zur Berufseinstiegsbegleitung
Gemeinderatskolumne

Seit 2009 gab es als Förderprogramm des Bundes eine Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler der Förder- und Hauptschulen. Berufseinstiegsbegleiterinnen kümmerten sich individuell um förderbedürftige Schüler/innen, um den Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu erleichtern.

Der Zeitraum der Förderung betrug 19 Monate, was für jeden geförderten Schüler Kosten von 5.700 € verursacht hat. Dies wurde je hälftig vom Bund und von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Zum Jahreswechsel hat der Bund jedoch die Finanzierung eingestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. April mit deutlicher Mehrheit beschlossen, einen Teil der Kosten zu übernehmen, um das Programm fortzuführen.

Ein gelungener Berufseinstieg ist wesentlich für eine spätere erfolgreiche Berufsausübung. Eine Berufseinstiegsbegleitung nützt also zunächst einmal denen, die in den Beruf einsteigen, sekundär dann aber auch der Allgemeinheit. Deshalb ist es prinzipiell sinnvoll, wenn die Gesellschaft versucht, den Übergang von der Schule zum Beruf bei Menschen zu fördern, die das aus welchen Gründen auch immer vielleicht selbst nicht gut hinbekommen würden. Allerdings ist die Summe, auch wenn die Stadt diese nur zum Teil aufbringen muss, keine Bagatelle, weshalb die CDU-Fraktion gerne erfahren hätte, was die öffentliche Hand für dieses Geld denn einkauft. 

Insbesonders wollten wir wissen,

- welcher Prozentsatz der solcherart geförderten Schüler denn dann die Ausbildung erfolgreich abschließt, im Vergleich zu nicht geförderten ähnlich begabten Schülern und im Vergleich zu allen Schülern?

- in welche Berufe diese Schüler/innen denn vermittelt werden, und wie deren durchschnittliche Verdienstprognose mittelfristig ist?

- weshalb das Programm ausgerechnet 19 Monate läuft und ob es darüber Daten gibt, ob eine kürzere Dauer oder eine geringere Betreuungsintensität weniger Erfolg bringt?

Legitime Fragen, die unserer Meinung nach geklärt sein sollten, bevor wir das Geld der Bürger ausgeben in der vagen Hoffnung, irgend etwas positives würden wir für diese Jugendlichen schon bewirken. Leider konnte die Stadtverwaltung dazu keine Antworten liefern. Dafür kam die Auskunft, die Frist bis zu einer Zusage sei der 6. Mai - ohne ein sofortiges positives Votum wäre das Programm für die nächsten 3 Jahre für Mössinger Schüler/innen nicht mehr zugänglich.

Gerade jetzt, wenn infolge der Corona-Problematik die kommunalen Einnahmen sinken und immense zusätzliche Ausgaben auf uns zukommen werden, sind wir der Meinung, dass wir öffentliches Geld, für das wir alle geradestehen müssen, nur mit gutem Grund ausgeben dürfen. Und das muss nachprüfbar sein, bevor wir zustimmen. Lediglich die Vermutung eines positiven Effektes rechtfertigt nicht eine überhastete Entscheidung, auch nicht, wenn es um sozial benachteiligte Menschen geht. Denn sonst fehlt möglicherweise bald Geld für Maßnahmen, die erwiesenermaßen etwas bewirken.

Die CDU-Fraktion hat deshalb abgelehnt, wurde aber überstimmt. Wir werden aufmerksam verfolgen, ob die Programmverantwortlichen die geforderten Informationen noch nachliefern werden und ob die positiven Effekte die Kosten rechtfertigen.


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